Gesetzliche Gewährleistung
Für die von Verwedlt an Verbraucher:innen verkauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue bewegliche Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.

Ihre Rechte bei einem Mangel
Liegt ein Mangel vor, können Sie zunächst grundsätzlich zwischen kostenloser Verbesserung (Reparatur bzw. Nachbesserung) und Austausch wählen. Ist die Herstellung eines mangelfreien Zustands nicht möglich, wird sie verweigert oder ist sie für Sie unzumutbar, kommen insbesondere Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht.
Wählen Sie eine Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Österreich grundsätzlich einmalig um ein Jahr. Über die Wahlmöglichkeiten und die Verlängerung informieren wir Sie im Gewährleistungsfall.
Wichtig
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen gewerblichen Garantie zu unterscheiden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig davon, ob eine zusätzliche Garantie angeboten wird.
Digitale Produkte
Auch für digitale Leistungen bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Dies gilt insbesondere für die von Verwedlt angebotenen digitalen Download-Produkte.
